Im November hatten wir im Rahmen des 30-jährigen Gedenkens einen Offenen Brief mit Forderungen an die Stadt formuliert, nachzulesen hier. Darauf haben wir nach ewigem Warten eine Antwort erhalten. Das ist unsere Reaktion:
Nach Monaten des Wartens haben wir nun von der Stadt Ulm eine Antwort auf unsere Forderungen bekommen. Diese werden weitestgehend abgelehnt. Durch die Stadt wird es kein neues Mahnmal geben, keine Einsicht in Ermittlungsakten oder Informationen zu Ermittlungen gegen die rechte Szene und auch keine Einstufung des Mordes als Verdachtsfall rechter Gewalt.
Stadt Ulm: „Ob die Tat ein Hassverbrechen gegen einen Menschen aufgrund seiner sexuellen Orientierung war, ist bis heute unbewiesen. Solange das aber nicht vollständig geklärt ist, sollte aus unserer Sicht mit einer Festlegung eher zurückhaltend umgegangen werden.“
Die Stadt scheint, wie schon die Ulmer Polizei, nicht zu verstehen, was eine Einstufung als Verdachtsfall rechter Gewalt/ Gewalt gegen Personen auf Grund von Zuschreibungen bedeutet. Dies wäre ein wichtiges Zeichen und der bisherigen öffentlich bekannten Faktenlage entsprechend. Zum einen ist es wohl sicher, dass es ein Hassverbrechen war, wie in unserem ausführlichen Text aufgezeigt wurde.[1] Zudem gab es Hinweise auf eine rechte Tat. Wie so oft wird das auch in diesem Fall nicht anerkannt. Die Schlussfolgerung aus den NSU-Morden müsste eigentlich sein, dass die bisherigen Hinweise ernstgenommen werden und sowohl öffentlich, als auch Polizeiintern dies so kommuniziert wird. Selbst wenn die Täter nicht gefasst wurden, kann so die wahrscheinlichste Tatmotivation verurteilt werden. Sich darauf zu berufen, dass man noch nichts sicher weiß ist bei einer Einstufung als Verdachtsfall einfach nur lächerlich.
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